| Veranstaltung: | LDK-Wolfsburg-2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | Kreisverband Hildesheim (dort beschlossen am: 01.10.2025) |
| Status: | Zurückgezogen |
| Eingereicht: | 08.10.2025, 10:55 |
WA5: Beitragsgerechtigkeit U3: Einkommensstaffelung verpflichtend – Kommunen unterstützen
Antragstext
Wir Grüne fordern,
- eine Gesetzesänderung des NKiTaG, der die einkommensabhängige Staffelung
der Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren als
verbindliche Pflicht für Kommunen festschreibt (anstelle der bisherigen
Soll-Regelung).
- einen Landesrahmen mit Mindeststandards zur sozialen Ausgestaltung,
insbesondere
– automatische Beitragsbefreiung für Haushalte mit Bürgergeld,
Sozialhilfe, AsylbLG, Kinderzuschlag oder Wohngeld,
– Geschwister- und Alleinerziehenden-Ermäßigungen,
– einheitliche Einkommensdefinition und Transparenzregeln (Bescheid,
Rechtsbehelfsbelehrung, Härtefallprüfung).
- für Kommunen mit begrenzten Verwaltungskapazitäten ein zeitlich
befristetes Unterstützungsprogramm, inkl.
– angemessenen Personalmitteln für die Sachbearbeitung/Prüfung,
– einmaliger Pauschale zur Beschaffung/Anbindung geeigneter Gebühren-
/Fachanwendungen,
– Mustersatzung und Standard-Berechnungstool mit Schnittstellen zu
Wohngeld/Kinderzuschlag
Begründung
In Niedersachsen ist die Ü3-Betreuung beitragsfrei, U3-Beiträge setzen die Kreise oder Kommunen fest. Das geltende Recht sieht lediglich eine Soll-Regelung zur Einkommensstaffelung vor. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich: Gerade kleine Kommunen verzichten mangels Personals oder IT-Lösung häufig auf Staffelung; Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen, Alleinerziehende und Haushalte in Regionen mit hohen Wohnkosten werden dadurch überproportional belastet. Das gefährdet Teilhabe und Erwerbschancen (v. a. Zweitverdienst) und konterkariert Ziele der frühen Bildung.
Der Antrag setzt nicht auf generelle Beitragsfreiheit, sondern auf Gerechtigkeit nach Leistungsfähigkeit. Die Pflicht zur Staffelung verhindert soziale Schieflagen, der Landesrahmen sorgt für Einheitlichkeit (Befreiungen, Kappung, Geschwisterregel) und Rechtssicherheit, und ein zeitlich befristetes Unterstützungsprogramm nimmt den Kommunen die hauptsächlichen Umsetzungshürden (Personal, Verfahren, Software).