Änderungen von WA13 zu WA13
| Ursprüngliche Version: | WA13 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 15.10.2025, 18:08 |
| Neue Version: | WA13 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 10.11.2025, 12:07 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 4 bis 5 einfügen:
- kann es nur beim Anlass durch schwerste Straftaten in einem engen und begrenzten örtlichen und zeitlichem Rahmen geben und muss auf das Erkennen von Mustern ausgerichtet sein, die auf die Begehung der Straftat hindeuten. Bei alldem ist sicherzustellen, dass KI niemals eigenständige Entscheidungen treffen kann und darf. Die automatische Erkennung und Auswertung ist kenntlich zu machen. Ein Kataster von öffentlichen Videokameras ist in Anbetracht der Befugniserweiterung ebenso sicherzustellen wie die die wissenschaftlich begleitete Evaluation KI unterstützter Befugnisnormen im Polizeirecht.
Von Zeile 7 bis 10 einfügen:
- dem Internet sammeln, um eine permanente biometrische Fernidentifizierung im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Daher ist jede Maßnahme einzelfallbezogen auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen und bei Echtzeit-Anwendungen ein richterlicher Vorbehalt zwingend vorzusehen. Erhobene Daten sind nach Durchführung des Abgleichs oder nach Abschluss der Ermittlung unverzüglich zu löschen, eine Weiterverarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist auszuschließen.
- Analyseprogramme im Rahmen von Polizeiarbeit müssen transparent und demokratisch kontrolliert sein. Insbesondere sind Algorithmen hinsichtlich inhärenter Diskriminierungsrisiken einem Monitoring zu unterziehen. Eine Nutzung von Palantir lehnen wir entschieden ab, Datenanalyse kann nur mit europäischer Digitalsouveränität zusammengedacht und zum Einsatz gebracht werden. Die Chatkontrolle lehnen wir entschieden ab.