| Veranstaltung: | LDK-Wolfsburg-2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | Henning Hause (KV Hannover) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.10.2025, 14:46 |
WA16: Mehr freie Feiertage für Niedersachsen
Titel
Antragstext
Wir Grüne Niedersachsens setzen uns dafür ein, dass der Internationaler
Frauentag (8.März) zum Feiertag erhoben wird.
Außerdem soll, wenn unbewegliche Feiertage außer Weihnachten aufs Wochenende
fallen, der darauffolgende Montag wie ein gesetzlicher Feiertag behandelt
werden.
Konkret sind die folgenden Feiertage gemeint: Neujahr, Tag der Arbeit, Tag der
deutschen Einheit, Reformationstag.
Eine entsprechende Änderung am Niedersächsischen Gesetz über die Feiertage
(NfeiertagsG) soll erfolgen.
Welche Feiertagszuschläge an den zusätzlichen freien Tagen ggf. zu zahlen sind,
soll im weiteren politischen Prozess entschieden werden.
Begründung
Feiertage verleihen einem Tag eine besondere Bedeutung.
Deshalb ist es uns wichtig, dass der Internationaler Frauentag zum Feiertag wird, da die Rechte von Frauen gerade in der heutigen Zeit diese Bedeutung benötigen. Der 8. März eignet sich auch deshalb besonders gut, weil er neben dem 1. Mai zu den wenigen Gedenktagen zählt, die überkulturell und weltweit anerkannt sind.
Weiterhin geht, wenn ein Feiertag auf das Wochenende (Samstag oder Sonntag) fällt, ein Teil der besonderen Würdigung dieser Tage verloren.
Außerdem sind einige Feiertage in besonderer Weise dem Erhalt der Demokratie und der Förderung des Ehrenamtes zuträglich. Zu nennen sind insbesondere der Tag der Arbeit als Tag der Gewerkschaften mit Demonstrationen, Kundgebungen und Parteiständen, sowie der Tag der deutschen Einheit als Nationalfeiertag mit offiziellen Feierlichkeiten.
Feiertage fördern in besonderer Weise die öffentliche Gesundheit, da sie einen hohen Erholungswert aufweisen.
Der oben genannte Antrag erhöht die Würdigung der Feiertage und fördert Demokratie, das Ehrenamt, sowie die Gesundheit der Bevölkerung.
Die oben genannte Gesetzesänderung würde potentiell auf vier Feiertage Anwendung finden. Da jede Woche sieben Tage hat, von denen zwei das Wochenende bilden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein konkreter Tag aufs Wochenende fällt zwei-siebtel. Multipliziert mit der Anzahl Feiertage, auf die dieser Antrag Anwendung finden würde, ergibt sich ungefähr ein weiterer freier Feiertag im Mittel pro Jahr.
Deshalb reicht es uns auch nicht, nur den Internationaler Frauentag als weiteren Feiertag aufzunehmen. Wir würden damit nur einen fünf-siebtel Feiertag dazugewinnen.
Niedersachsen hat aktuell 10 Feiertage. Damit hat das Bundesland im Vergleich eher wenig Feiertage. Viele andere Bundesländer haben 11 oder 12 Feiertage.
Da eine Reduktion der Arbeitszeit zu einer Produktivitätssteigerung führt, würde ein Teil der wegfallenden Arbeitszeit wieder kompensiert werden.
Die wirtschaftlichen Kosten eines zusätzlichen freien Feiertages sollten also verkraftbar sein.
Die beiden Weihnachtsfeiertage sollen nicht nachgeholt werden, da in die Zeit zwischen den Jahren, in vielen Betrieben bereits Weihnachstpause/Betriebsruhe herrscht.
Unterstützer*innen
- Bettina Deutelmoser (KV Stade)
- Lino Klevesath (KV Göttingen)
- Kai Henßen (KV Hannover)
- Claudia Meyer-Blömer (KV Vechta)
- Simon Gast (KV Osnabrück-Land)
- Annika Schulze Wintzler (KV Hannover)
- Maurus Fegeler (KV Vechta)
- Marius Meyer (KV Hannover)
- Judith Tamara Betten (KV Aurich-Norden)
- Silke Musfeldt (KV Hannover)
- Rossella Leonforte (KV Harburg-Land)
- Elisabeth Özge (KV Delmenhorst)
- Tanja Rathmann (KV Hannover)
- Zofia Heitmann (KV Osnabrück-Land)
- Diar Sarkan (KV Hannover)
- Malte Lohmann (KV Hannover)
- Dirk Musfeldt (KV Hannover)
- Alexander Pleschka (KV Hannover)
- Arne Winkelmann (KV Wittmund)
- Gregor Wolff (KV Braunschweig)
- Jan Frederik Wienken (KV Braunschweig)
- Rita Schilling (KV Oldenburg-Stadt)