Änderungen von WA21 zu WA21
| Ursprüngliche Version: | WA21 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 26.10.2025, 08:15 |
| Neue Version: | WA21 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 10.11.2025, 12:40 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 3 bis 8:
- die geplante Ausnahme für Sektorenauftraggeber:innen (Energie, Verkehr, Wasser) von der Tariftreuepflicht im Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) zurückzunehmen – unabhängig von EU-Schwellenwerten.
- dass Ausnahmen von der Tariftreuepflicht – unabhängig von EU-Schwellenwerten - regelmäßig geprüft und nach Möglichkeit abgebaut werden.
- die Tariftreuepflicht konsequent
auf allefür Bau- und Dienstleistungsaufträge auszuweiten, um faire Löhne und Arbeitsbedingungen flächendeckend
Von Zeile 9 bis 11:
die Bürokratieargumentation der Wirtschaft zurückzuweisendassund stattdessen aufdie bewährte Praxis der Tarifbindung bei Großunternehmen (z. B. im ÖPNV) zeigt, dass Tariftreue nicht zuverweisenunangemessenen bürokratischen Belastungen führt.
Von Zeile 13 bis 17:
- bis zur Novellierung des NTVergG
eine Übergangsregelung zu schaffen, diekommunale und landeseigene Auftraggeberverpflichtet,Tariftreue auch bei Sektorenaufträgen unter EU-Schwellen zu prüfen und durchzusetzen sollen.
im Landtag eine rot-grüne Initiative einzubringendass, die dieTariftreueals verbindlichenein verbindlicher Standard für alle öffentlichen Aufträge – inkl. kritischer Infrastruktur –verankertsein soll.