würde von den Antragstellenden übernommen.
§ 5 AsylbLG erlaubt seit 1993, in Aufnahmeeinrichtungen befindlichen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen zu entziehen, wenn sie das Angebot einer so genannten Arbeitsgelegenheit ablehnen. Im Kreistag des Landkreises Peine hat die Gruppe CDU/FDP unter anderem mit den Stimmen der AfD die Kreisverwaltung beauftragt, für den Landkreis Peine als erste niedersächsische Kommune ein Konzept für eine solche Arbeitspflicht zu entwerfen und umzusetzen. Dies hat bundesweit Beachtung gefunden; etwa in Salzgitter wurde als Reaktion bereits eine entsprechende Initiative eingebracht – dort von der SPD.
Asylbewerberinnen und -bewerber stehen im Rahmen der Arbeitsgelegenheit nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis. Sie erhalten eine Entschädigung von nur 0,80 Euro je Stunde. 2024 wurde zudem das Kriterium, dass die im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten anfallenden Arbeiten sonst nicht verrichtet werden würden („Zusätzlichkeit“), gestrichen. Dieses diente dazu, die Verdrängung regulärer Beschäftigung zu verhindern. Stattdessen ist nun lediglich erforderlich, dass „das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient“.
Unter anderem aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Ausnahmen von der Arbeitspflicht, die in jedem Einzelfall geprüft werden müssen, geht sie mit erheblichem bürokratischem Aufwand einher. Im Landkreis Peine erging der Beschluss deshalb gegen die ausdrückliche Empfehlung der Kreisverwaltung. Hier bestehen zudem längst freiwillige Arbeitsgelegenheiten, die erfolgreich wahrgenommen werden. Sie sind ein unbürokratischer Weg, wirkliche Integration voranzutreiben und Teilnehmenden etwa zu ermöglichen, Sprachkenntnisse zu erwerben.
Die Arbeitspflicht ist vor diesem Hintergrund integrationspolitisch kontraproduktiv und ausschließlich darauf gerichtet, Ressentiments zu schüren und Stimmungsmache gegen Geflüchtete zu betreiben. Wir stellen uns dem als Grüner Landesverband ebenso entgegen wie sonstigen weiteren Entgrenzungen der migrationspolitischen Diskussion.
Stattdessen setzen wir auf nachhaltige Integrationsstrategien, die auf Freiwilligkeit beruhen, Perspektiven schaffen und echte Teilhabe ermöglichen. Hierzu gehören etwa von Kommunen angebotene freiwillige Arbeitsgelegenheiten. Zudem sollten Geflüchtete ab Ankunft in Deutschland die Chance haben, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen. Dies ist auch wirtschaftlich geboten. Wir setzen uns deshalb für die Aufhebung weiterhin bestehender Arbeitsverbote ein, denn sie fördern Abhängigkeiten und soziale Isolation und verhindern, dass Geflüchtete ihre Stärken und Perspektiven einbringen können. Zudem setzen wir uns für eine strukturelle Förderung von Quartiersarbeit ein, die sozialräumlich, partizipativ und inklusiv angelegt ist. Sie fördert nachhaltige Integration sowie soziale Teilhabe, leistet einen Beitrag zur Einsamkeitsprävention und soll insbesondere dort wirken, wo staatliche Regelangebote an ihre Grenzen stoßen.