| Veranstaltung: | LDK-Wolfsburg-2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 5. Finanzen - Haushalt 2026 |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 14.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 16.10.2025, 15:12 |
Fin2: Neufestlegung des Anteils des Landesverbandes an den Mitgliedsbeiträgen
Antragstext
Der Beitragsanteil des Landesverbandes soll nach über 30 Jahren angepasst
werden. Der Beitragsanteil beträgt seitdem unverändert 2 €/ Mitglied/ Monat (vor
2002: 4 DM).
Der Durchschnittsbeitrag der Mitglieder dagegen ist allein im Zeitraum zwischen
2000 und 2024 von 9,24 € auf 17,11 € gestiegen, der Anteil des Landesverbandes
demnach von 21% auf 11% gesunken.
Der Bundesverband hat seinen Beitragsanteil ab 2015 von einer festen Höhe von
seinerzeit 2,55 € (entsprach 21,9%) auf eine prozentuale Berechnung umgestellt,
um an steigenden Durchschnittsbeiträgen, aber auch an sinkenden zu
partizipieren.
Parallel wurde dort nach 15 Jahren eine Erhöhung auf 25% vorgenommen (entsprach
2,90 €, derzeit 4,09 €/ Mitglied und Monat).
Durch die vorgeschlagene Umstellung soll nun auch der Landesverband an den sich
verändernden Mitgliedsbeitragszahlungen partizipieren und benötigt zudem nach 30
Jahren eine Anpassung in der Höhe.
Beschlussvorschlag:
1. Der Beitragsanteil des Landesverbandes wird ab 2026 auf 15% vom
durchschnittlichen landesweiten Mitgliedsbeitrag festgelegt, ab 2028 auf 18%.
2. Die Berechnung des Durchschnittsbeitrags erfolgt aus den Gesamtzahlen des
letzten geprüften Jahresabschlusses in folgender Weise:
Gesamtsumme aller nds. Mitgliedsbeiträge geteilt durch die nds.
Gesamtmitgliederzahl zum 31.12. des geprüften Jahres geteilt durch 12 Monate.
Begründung
Nur die Umstellung auf einen prozentualen Anteil ergäbe für 2026 einen LV Beitragsanteil in Höhe von 13,4%. Aufgrund der jahrzehntelangen Nichtanpassung der Beitragsumlage und aufgrund des strukturellen Defizits im Landesverbandshaushalt wird eine Anpassung auf 15% und ab 2028 auf 18% vorgeschlagen. Die Anpassung soll in zwei Stufen erfolgen, um die Auswirkungen für die KV/OV abzumildern und sie vor der Kommunalwahl nicht so stark zu belasten. Der Landesverband wird zudem nach der Landtagswahl seine Unterfinanzierung nicht weiterhin aus der Einmalzahlung aus der staatlichen Grundfinanzierung ausgleichen können.
Im Vergleich mit ähnlich strukturierten Landesverbänden liegt Niedersachsen auch mit einer Umlage von 18% ab 2028 immer noch am unteren Ende der dort schon aktuellen Beitragsumlagen: Bayern 20%, NRW 22%, Hessen 23%, BaWü 4 €.
Die Anpassung entspricht für 2026 einer Umlage von 2,24 €/ Mitglied und Monat. Da der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag bei etwa 17 € liegt, kann die Umlage in 2027 bei 15% auf ca. 2,55 € steigen, ab 2028 bei 18% auf 3,05€.
Für den Landesverband bedeutet die 15% Regelung 2026 ca. 45.000 Euro Mehreinnahmen.
Bei Umlagen von 25% für den BV und 15% bzw. 18% für den LV verbleiben bei den KVs/OVs weiterhin über die Hälfte der Mitgliedsbeiträge, sofern ihre Beitragseinnahmen nicht extrem stark unter dem nds. Durchschnitt liegen.
Der Landesfinanzrat unterstützt den Vorschlag einstimmig.