| Veranstaltung: | LDK-Wolfsburg-2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 8. Weitere Anträge |
| Antragsteller*in: | KV Oldenburg-Stadt (dort beschlossen am: 22.09.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 23.10.2025, 08:38 |
WA18: Resolution „Humanitäre Hilfe und Frieden in Gaza“
Antragstext
(Hinweis: Der Text wurde am 22. Oktober 2025 redaktionell angepasst, um die
aktuelle Lage – insbesondere die Feuerpause und die Freilassung der Geiseln – zu
berücksichtigen. Die inhaltliche Intention des ursprünglichen Beschlusses bleibt
unverändert.)
Präambel
Eingedenk dessen, dass das Existenzrecht Israels unantastbar ist und die
Sicherheit seiner Bevölkerung stets gewahrt bleiben muss,
im Bewusstsein, dass das palästinensische Volk ein gleichwertiges Recht auf
Selbstbestimmung, Würde und Sicherheit in einem eigenen demokratischen Staat
hat,
unter Anerkennung der Tatsache, dass das humanitäre Völkerrecht und die Genfer
Konventionen alle Konfliktparteien binden und der Schutz von Zivilist:innen
oberste Priorität hat,
in Erinnerung an die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, schwerste
Menschenrechtsverletzungen und drohenden Völkermord zu verhindern,
in der Überzeugung, dass dauerhafter Frieden nur durch eine politische Lösung
auf Basis einer Zwei-Staaten-Perspektive erreicht werden kann,
fasst Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen folgende Resolution:
Der Krieg in Gaza
Seit dem Terrorangriff der Hamas auf israelische Zivilist:innen am 7. Oktober
2023, bei dem mehr als tausend Menschen brutal ermordet und zahlreiche weitere
verschleppt wurden, herrschte im Gazastreifen über zwei Jahre Krieg. Mit der im
Oktober 2025 vereinbarten Waffenruhe und dem Gefangenenaustausch, der die
Freilassung der verbliebenen Geiseln brachte, ist eine wichtige Forderung der
israelischen Bevölkerung erfüllt – die Lage bleibt jedoch nach wie vor fragil.
Israel hat gemäß Artikel 51 der UN-Charta das Recht auf Selbstverteidigung gegen
terroristische Angriffe. Dieses Recht ist jedoch durch die Grundsätze des
humanitären Völkerrechts, insbesondere die Genfer Konventionen von 1949 und
deren Zusatzprotokolle, begrenzt. Angriffe, die unverhältnismäßig Zivilist:innen
treffen oder gezielt zivile Infrastruktur zerstören, sind nicht mit dem
Völkerrecht vereinbar.
Die militärische Vorgehensweise der israelischen Regierung unter Premierminister
Netanyahu hat nach Einschätzung zahlreicher internationaler Beobachter:innen
diese völkerrechtlichen Grenzen verletzt. Die Zivilbevölkerung in Gaza leidet
weiterhin unter den Folgen der Vertreibung, an Hunger, mangelnder medizinischer
Versorgung sowie der systematischen Zerstörung von Wohnraum und ziviler
Infrastruktur. Mindestens 60.000 Menschen, darunter ein hoher Anteil an
Zivilist*innen, wurden seit Beginn des Krieges in Gaza getötet. Hunger als
Kriegswaffe sowie die Verweigerung lebensnotwendiger Güter verstößt gegen
Artikel 54 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen.
Wir verurteilen zudem:
• den Terror der Hamas und ihre menschenverachtenden Angriffe auf die
Zivilbevölkerung Israels,
• das Vorgehen der israelischen Armee, das in seiner Härte von vielen
Beobachter:innen als nicht mehr im Einklang mit dem Prinzip der
Verhältnismäßigkeit gesehen wird und das in hohem Maße Zivilist:innen betrifft.
Wir fordern:
• die konsequente Einhaltung der bestehenden Waffenruhe durch alle
Konfliktparteien,
• dass bewaffnete Gruppen in Gaza vollständig entwaffnet werden und
Raketenangriffe auf israelische Städte dauerhaft beendet bleiben,
• dass die israelische Regierung das humanitäre Völkerrecht uneingeschränkt
einhält, auf kollektive Bestrafung verzichtet und humanitäre
Versorgungskorridore dauerhaft zulässt,
• dass die Vereinten Nationen die humanitäre Hilfe vorrangig über den Landweg
deutlich vergrößern, unter direkter UN-Kontrolle und mit internationaler
Beobachtung,
• den Schutz der Pressefreiheit, das heißt ungehinderten Zugang für
Journalist:innen und Vertreter:innen internationaler Organisationen, um
unabhängige Berichterstattung zu gewährleisten.
Verantwortung Deutschlands
Deutschland steht in seiner Staatsräson fest zum Existenzrecht Israels. Zugleich
ist die Bundesrepublik als Vertragsstaat der Genfer Konventionen und Mitglied
der Vereinten Nationen verpflichtet, auf die Einhaltung des Völkerrechts zu
drängen. In diesem Sinne fordern wir die Bundesregierung auf, sich weiterhin
entschieden für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts einzusetzen und
Rüstungsexporte in die Region so lange auszusetzen, bis die humanitäre Lage der
Zivilbevölkerung sich dauerhaft verbessert hat.
Der Internationale Gerichtshof hat 2007 unmissverständlich festgestellt, dass
Staaten verpflichtet sind, drohenden Völkermord zu verhindern. Angesichts der
dramatischen Lage in Gaza und der aktuellen Verfahren vor dem IGH fordern wir
die Bundesregierung auf, alle rechtlichen und diplomatischen Schritte zu
unterstützen, die geeignet sind, schwerste Menschenrechtsverletzungen zu
verhindern. Zudem soll die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs,
mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf beiden
Seiten unabhängig und umfassend zu untersuchen, durch die Bundesregierung
unterstützt werden.
Perspektive: Zwei-Staaten-Lösung
Ein Waffenstillstand darf nur ein erster Schritt sein. Grundlage für einen
dauerhaften Frieden ist eine politische Lösung auf Basis der einschlägigen UN-
Resolutionen. Diese sehen eine friedliche Koexistenz zweier Staaten – Israel und
Palästina – vor.
Dazu gehört:
• die uneingeschränkte Anerkennung des Existenzrechts Israels durch einen
zukünftigen palästinensischen Staat sowie durch die arabischen Nachbarstaaten,
• das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung in einem
demokratisch verfassten, souveränen Staat,
• die Beendigung der völkerrechtswidrigen Siedlungspolitik im Westjordanland,
die gegen Artikel 49 Absatz 6 der Vierten Genfer Konvention verstößt,
• die Achtung der territorialen Integrität beider Staaten sowie der Verzicht auf
Annexionen.
Pläne einer dauerhaften militärischen Besetzung des Gazastreifens oder einer
faktischen Annexion sind nicht nur völkerrechtswidrig, sondern würden jede
Friedensperspektive dauerhaft zerstören.
Die jüngsten Vereinbarungen zwischen Israel, der Palästinensischen
Autonomiebehörde und internationalen Partnern zeigen, dass politische Lösungen
möglich sind.
Solidarität und humanitäre Verantwortung
Wir rufen zu einer ungeteilten Solidarität auf: mit den Menschen in Israel, die
seit Jahrzehnten unter Terror und Bedrohung leben, und mit den
Palästinenser:innen, die in Gaza und im Westjordanland unter den Folgen von
Krieg, Besatzung und Entrechtung leiden. Nur wenn beide Völker in gleicher Würde
und mit gleichen Rechten anerkannt werden, kann eine friedliche Koexistenz
entstehen.
Wir unterstützen Initiativen, die Kindern und Familien aus dem Gazastreifen eine
sichere Zuflucht und medizinische Versorgung in Deutschland gewähren wollen. Wir
fordern die Bundesregierung auf, entsprechende Aufnahmeprogramme zu ermöglichen
und Kommunen zur Mitwirkung zu befähigen.
Darüber hinaus bitten wir alle Bürger:innen um Spenden für anerkannte humanitäre
Organisationen, um die Versorgung der notleidenden Zivilbevölkerung in Gaza
sicherzustellen.
Begründung
Die Resolution beschäftigt sich mit dem Krieg in Gaza und legt politische Positionen dar.
Änderungsanträge
- Globalalternative: Ä1 (Landesvorstand (dort beschlossen am: 06.11.2025), Eingereicht)