von den Antragstellern*innen mit dem Landesvorstand entwickelte neue Resolution.
Die bisherige wäre damit obsolet.
| Weiterer Antrag: | Resolution „Humanitäre Hilfe und Frieden in Gaza“ |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 06.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 07.11.2025, 09:34 |
Das Existenzrecht des Staates Israel ist unantastbar. Die Sicherheit seiner Bevölkerung muss unter allen Umständen gewährleistet bleiben. Zugleich steht auch dem palästinensischen Volk ein gleichwertiges Recht auf Selbstbestimmung, Würde und Sicherheit in einem eigenen, demokratischen und lebensfähigen Staat zu.
Der Schutz der Zivilbevölkerung auf beiden Seiten des Konflikts muss oberste Priorität haben. Das humanitäre Völkerrecht und die Genfer Konventionen binden uneingeschränkt alle Konfliktparteien und müssen zu jedem Zeitpunkt respektiert und umgesetzt werden.
Die internationale Gemeinschaft trägt eine besondere Verantwortung, schwerste Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und entschieden gegen Kriegsverbrechen, Vertreibung sowie drohenden Völkermord vorzugehen. Diese völkerrechtliche Verantwortung bindet auch Deutschland.
Eine nachhaltige und gerechte Friedenslösung kann nur auf politischem Wege erreicht werden – auf Grundlage von Verhandlungen, gegenseitiger Anerkennung und dem Ziel einer Zwei-Staaten-Regelung, die beiden Völkern ein Leben in Frieden, Sicherheit und Selbstbestimmung ermöglicht.
Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen bekräftigen vor diesem Hintergrund ihr Engagement für eine friedliche, menschenrechtsbasierte und völkerrechtskonforme Lösung des Nahostkonflikts. Ziel ist ein dauerhafter Frieden, der Sicherheit für Israel und Gerechtigkeit für Palästina gleichermaßen garantiert.
Auf dieser Grundlage verabschiedet der Landesverband folgende Resolution:
Der 7.Oktober 2023 und der Krieg in Gaza
Der Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 hat unermessliches Leid über viele israelische Familien gebracht. Menschen wurden ermordet, verschleppt und ihrer Sicherheit beraubt. Es war der schwerste Terrorangriff seit der Gründung des Staates Israel und hat die Gesellschaft tief erschüttert. Diese Gewalt hinterlässt Wunden, die weit über das Persönliche hinausreichen. Wir trauern um alle Opfer dieses Angriffs und stehen an der Seite der Überlebenden und ihrer Angehörigen. Kein politisches Ziel kann die Ermordung von Zivilist:innen rechtfertigen.
Seit diesem Terrorangriff der Hamas herrschte im Gazastreifen über zwei Jahre Krieg. Mit der im Oktober 2025 vereinbarten Waffenruhe und dem Gefangenenaustausch, der die Freilassung der verbliebenen Geiseln brachte, ist eine wichtige Forderung der israelischen Bevölkerung erfüllt – die Lage bleibt jedoch nach wie vor fragil.
Israel hat gemäß Artikel 51 der UN-Charta das Recht auf Selbstverteidigung gegen terroristische Angriffe. Dieses Recht ist jedoch durch die Grundsätze des humanitären Völkerrechts, insbesondere die Genfer Konventionen von 1949 und deren Zusatzprotokolle, begrenzt. Angriffe, die unverhältnismäßig Zivilist:innen treffen, gezielt zivile Infrastruktur zerstören oder die Zivilbevölkerung vom Zugang zu Nahrung abschneiden sind nicht mit dem Völkerrecht vereinbar.
Die militärische Vorgehensweise der israelischen Regierung unter Premierminister Netanyahu hat diese völkerrechtlichen Grenzen verletzt. Die Zivilbevölkerung in Gaza leidet weiterhin unter den Folgen der Vertreibung, an Hunger, mangelnder medizinischer Versorgung sowie der systematischen Zerstörung von Wohnraum und ziviler Infrastruktur. Mindestens 60.000 Menschen, darunter ein hoher Anteil an Zivilist*innen, wurden seit Beginn des Krieges in Gaza getötet. Hunger als Kriegswaffe sowie die Verweigerung lebensnotwendiger Güter verstößt gegen Artikel 54 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen.
Wir verurteilen zudem:
• den Terror der Hamas und ihre menschenverachtenden Angriffe auf die Zivilbevölkerung Israels,
• das Vorgehen der israelischen Armee, das in seiner Härte von vielen Beobachter:innen als nicht mehr im Einklang mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit gesehen wird und das in hohem Maße Zivilist:innen betrifft.
Wir fordern:
• die konsequente Einhaltung der bestehenden Waffenruhe durch alle Konfliktparteien,
• dass bewaffnete Gruppen in Gaza vollständig entwaffnet werden und Raketenangriffe auf israelische Städte dauerhaft beendet bleiben,
• dass die israelische Regierung das humanitäre Völkerrecht uneingeschränkt einhält, auf kollektive Bestrafung verzichtet und humanitäre Versorgungskorridore dauerhaft zulässt,
• dass die Vereinten Nationen die humanitäre Hilfe vorrangig über den Landweg deutlich vergrößern, unter direkter UN-Kontrolle und mit internationaler Beobachtung,
• den Schutz der Pressefreiheit, das heißt ungehinderten Zugang für Journalist:innen und Vertreter:innen internationaler Organisationen, um unabhängige Berichterstattung zu gewährleisten.
Verantwortung Deutschlands
Deutschland steht in seiner Staatsräson fest zum Existenzrecht Israels. Zugleich ist die Bundesrepublik als Vertragsstaat der Genfer Konventionen und Mitglied der Vereinten Nationen verpflichtet, auf die Einhaltung des Völkerrechts zu drängen. In diesem Sinne fordern wir die Bundesregierung auf, sich weiterhin entschieden für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts einzusetzen und Rüstungsexporte in die Region so lange auszusetzen, bis die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung sich dauerhaft verbessert hat.
Der Internationale Gerichtshof hat 2007 unmissverständlich festgestellt, dass Staaten verpflichtet sind, drohenden Völkermord zu verhindern. Angesichts der dramatischen Lage in Gaza und der aktuellen Verfahren vor dem IGH fordern wir die Bundesregierung auf, alle rechtlichen und diplomatischen Schritte zu unterstützen, die geeignet sind, schwerste Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Zudem soll die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs, mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf beiden Seiten unabhängig und umfassend zu untersuchen, durch die Bundesregierung unterstützt werden.
Perspektive: Zwei-Staaten-Lösung
Ein Waffenstillstand darf nur ein erster Schritt sein. Grundlage für einen dauerhaften Frieden ist eine politische Lösung auf Basis der einschlägigen UN-Resolutionen. Diese sehen eine friedliche Koexistenz zweier Staaten – Israel und Palästina – vor.
Dazu gehört:
• die uneingeschränkte Anerkennung des Existenzrechts Israels durch einen zukünftigen palästinensischen Staat sowie durch die arabischen Nachbarstaaten,
• das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung in einem demokratisch verfassten, souveränen Staat,
• die Beendigung der völkerrechtswidrigen Siedlungspolitik im Westjordanland, die gegen Artikel 49 Absatz 6 der Vierten Genfer Konvention verstößt,
• die Achtung der territorialen Integrität beider Staaten sowie der Verzicht auf Annexionen.
Pläne einer dauerhaften militärischen Besetzung des Gazastreifens oder einer faktischen Annexion sind nicht nur völkerrechtswidrig, sondern würden jede Friedensperspektive dauerhaft zerstören. Die jüngsten Vereinbarungen zwischen Israel, der Palästinensischen Autonomiebehörde und internationalen Partnern zeigen, dass politische Lösungen möglich sind.
Solidarität und humanitäre Verantwortung
Wir rufen zu einer ungeteilten Solidarität auf: mit den Menschen in Israel, die seit Jahrzehnten unter Terror und Bedrohung leben, und mit den Palästinenser:innen, die in Gaza und im Westjordanland unter den Folgen von Krieg, Besatzung und Entrechtung leiden. Nur wenn beide Völker in gleicher Würde und mit gleichen Rechten anerkannt werden, kann eine friedliche Koexistenz entstehen.
Wir unterstützen Initiativen, die Kindern und Familien aus dem Gazastreifen eine sichere Zuflucht und medizinische Versorgung in Deutschland gewähren wollen. Wir fordern die Bundesregierung auf, entsprechende Aufnahmeprogramme zu ermöglichen und Kommunen zur Mitwirkung zu befähigen.
Darüber hinaus bitten wir alle Bürger:innen um Spenden für anerkannte humanitäre Organisationen, um die Versorgung der notleidenden Zivilbevölkerung in Gaza sicherzustellen.
von den Antragstellern*innen mit dem Landesvorstand entwickelte neue Resolution.
Die bisherige wäre damit obsolet.