neue mit dem Antragsteller geeinte Fassung
| Weiterer Antrag: | Verbesserung der kommunalen Finanzen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 05.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 07.11.2025, 12:47 |
| Weiterer Antrag: | Verbesserung der kommunalen Finanzen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 05.11.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 07.11.2025, 12:47 |
1. Das Land Niedersachsen stärkt weiterhin die kommunale Verbundmasse, um die Finanzlage der Kommunen zu verbessern. Das Land setzt sich außerdem gegenüber der Bundesebene dafür ein, die kommunale Finanzausstattung über alle Ebenen gemeinsam zu stärken, statt durch Steuergeschenke, insbesondere für die Allerreichsten im Land, immer wieder zu schwächen. Auch wenn zuletzt der Ausgleich von Steuerausfällen durch das Land Niedersachsen erreicht werden konnte, weitere Mittel aus dem Landeshaushalt auf die Kommunen verteilt werden und Steuereinnahmen leicht ansteigen, bleibt die finanzielle Ausstattung aller kommunalen Gebietskörperschaften prekär und die kommunale Finanzkrise spitzt sich weiter zu.
2. Der ländliche Raum braucht starke Gemeinden und starke Landkreise für die anstehenden Infrastrukturaufgaben. Durch die verfassungsrechtlich notwendige Reform des kommunalen Finanzausgleichs sind jedoch einige Landkreise besonders stark betroffen. Daher fordert die Landesdelegiertenkonferenz die Landesregierung auf, die zum 01.01.2026 wirksam werdende Veränderung des kommunalen Finanzausgleichs laufend zu prüfen und, wo erforderlich, kurzfristig einzugreifen, um Härten gezielt abzumildern und die Landkreise noch einmal gezielt zu unterstützen. Besonders betroffene Landkreise und Städte dürfen nicht allein gelassen werden. Bei künftigen Ermittlungen der Anteile der Schlüsselzuweisungen für Gemeinde- und Kreisaufgaben soll zudem das Verhältnis von Ausgaben zu bestehenden Einnahmen angemessen berücksichtigt werden.
3. In Anbetracht der Grenzen des kommunalen Finanzausgleichs und der in der Fläche unterschiedlichen Wirkung auf die kommunale Ebene fordert die Landesdelegiertenkonferenz das Land Niedersachsen auf, die direkte Förderung der kommunalen Ebene auszubauen und zu vereinfachen, Bedarfszuweisungen zu stärken und übertragene Aufgaben auskömmlich zu finanzieren.
4. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Erhöhung der Zuweisung für laufende, übertragene Aufgaben, wie beispielsweise die lang überfälligen zusätzlichen Gelder für die Kinderbetreuung, und appellieren in Anschluss an die Erklärung aller Landeshauptstädte, dass das Prinzip „wer bestellt, muss bezahlen“ seitens des Landes und des Bundes vollumfänglich gewährleistet wird. Das heißt, künftige Gesetzentwürfe, die Kommunen zusätzlich belasten, müssen vollständig kompensiert werden. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, im Bundesrat künftig Bundesgesetzen mit kommunaler Finanzwirkung nur dann zuzustimmen, wenn die kommunale Finanzierung gesichert ist. Bereits bestehende Mehrbelastungen durch Bundes- und Landesgesetze müssen ausgeglichen werden. Dies gilt mit Blick auf den Bund insbesondere für die sich rasant entwickelnden Ausgabepunkte der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und der Hilfen zur Pflege. Hier ist eine langfristige Finanzierungslösung, ohne Leistungskürzungen, notwendig. Bei Teilhabe, Schutzrechten und der Wahrung der Menschenwürde dürfen wir keine Abstriche machen.
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